Kontaktstelle und Meldeverfahren nach dem Digital Services Act (DSA)
1. Zentrale Kontaktstelle für Behörden (Art. 11 DSA)
Behörden der Mitgliedstaaten, die Europäische Kommission und das Europäische Gremium für digitale Dienste erreichen uns unter:
E-Mail: [[EMAIL-DSA]] Post: [[FIRMA]], [[ANSCHRIFT]] Sprachen: Deutsch, Englisch
2. Zentrale Kontaktstelle für Nutzerinnen und Nutzer (Art. 12 DSA)
Werkstätten, deren Mitarbeitende sowie Endkunden, die Anfrageseiten und Kundenportale nutzen, erreichen uns direkt und schnell unter:
E-Mail: [[EMAIL-DSA]] Telefon: [[TELEFON]] Sprachen: Deutsch, Englisch
Ihre Nachricht wird von einem Menschen gelesen und beantwortet, nicht von einem automatisierten System.
Hinweis für Endkunden: Bei Fragen zu Ihrer Anfrage, Ihrem Angebot oder Ihren personenbezogenen Daten wenden Sie sich bitte an die jeweilige Werkstatt – sie ist Ihr Vertragspartner und für Ihre Daten verantwortlich. Diese Kontaktstelle ist für Fragen zum Dienst und für Meldungen rechtswidriger Inhalte gedacht.
3. Rechtswidrige Inhalte melden (Art. 16 DSA)
Wenn Sie auf WerkstattKlar einen Inhalt finden, den Sie für rechtswidrig halten (z. B. beleidigende Nachrichten, Phishing-Links, Bilder, die Rechte Dritter verletzen), können Sie ihn per E-Mail an [[EMAIL-DSA]] mit dem Betreff „Meldung rechtswidriger Inhalt“ melden.
Damit wir Ihre Meldung zügig prüfen können, sollte sie enthalten:
- Begründung: eine hinreichend begründete Erklärung, warum Sie den Inhalt für rechtswidrig halten (z. B. welches Recht verletzt ist);
- Fundstelle: die genaue elektronische Adresse (URL) des Inhalts und, falls nötig, weitere Angaben zur Identifizierung (z. B. Anfragenummer, Zeitpunkt der Nachricht, Beschreibung des Fotos). Bitte senden Sie keinen Portal-Zugangslink einer anderen Person weiter, sondern beschreiben Sie den Inhalt;
- Ihr Name und Ihre E-Mail-Adresse – außer bei Meldungen von Inhalten, die eine Straftat nach Art. 3 bis 7 der Richtlinie 2011/93/EU (sexueller Missbrauch und sexuelle Ausbeutung von Kindern, Darstellungen sexuellen Missbrauchs) betreffen; solche Meldungen sind auch anonym möglich;
- Erklärung: dass Sie in gutem Glauben davon überzeugt sind, dass die Angaben und Anführungen in der Meldung richtig und vollständig sind.
Eine Meldung, die diese Angaben enthält, begründet unsere Kenntnis vom Inhalt im Sinne von Art. 6 DSA.
4. Ablauf nach Ihrer Meldung
- Eingangsbestätigung: Wenn Sie Kontaktdaten angegeben haben, bestätigen wir den Eingang unverzüglich.
- Prüfung: Ein Mensch prüft die Meldung zeitnah, sorgfältig, frei von Willkür und objektiv. Automatisierte Mittel setzen wir für die Entscheidung nicht ein. Da Inhalte im Auftrag der Werkstätten gespeichert werden, beziehen wir die betroffene Werkstatt in der Regel ein, bevor wir entscheiden. Bei offensichtlich rechtswidrigen oder gefährlichen Inhalten handeln wir sofort.
- Entscheidung: Mögliche Maßnahmen sind:
- Entfernen des Inhalts oder Sperren des Zugangs zu ihm,
- vorübergehendes Deaktivieren eines Portal-Links oder einer Anfrageseite,
- Einschränken oder Sperren eines Kontos (siehe § 7 und § 19 AGB).
- Mitteilung an Sie: Wir teilen Ihnen unsere Entscheidung unverzüglich mit und weisen auf mögliche Rechtsbehelfe hin.
5. Begründung gegenüber Betroffenen (Art. 17 DSA)
Schränken wir Inhalte oder ein Konto ein, erhält die betroffene Person (sofern uns ihre elektronischen Kontaktdaten bekannt sind) spätestens mit Wirksamwerden eine klare und spezifische Begründung mit folgenden Angaben:
- welche Maßnahme wir ergreifen (Entfernung, Sperrung, Deaktivierung, Kontoeinschränkung), ihr räumlicher Geltungsbereich und ihre Dauer;
- die Tatsachen und Umstände, auf denen die Entscheidung beruht, einschließlich der Angabe, ob sie auf einer Meldung nach Art. 16 DSA oder auf eigener Prüfung beruht; die Identität der meldenden Person nennen wir nur, wenn dies unbedingt erforderlich ist;
- ob automatisierte Mittel eingesetzt wurden (bei uns in der Regel: nein);
- bei rechtswidrigen Inhalten: die Rechtsgrundlage und warum der Inhalt als rechtswidrig angesehen wird;
- bei Verstößen gegen unsere AGB: die betroffene Klausel und warum der Inhalt damit unvereinbar ist;
- die Rechtsbehelfe: Gegenvorstellung per E-Mail an [[EMAIL-DSA]] (erneute Prüfung durch einen Menschen) sowie der Weg zu den ordentlichen Gerichten.
6. Verdacht auf schwere Straftaten (Art. 18 DSA)
Erlangen wir Kenntnis von Informationen, die den Verdacht begründen, dass eine Straftat begangen wurde, begangen wird oder begangen werden könnte, die eine Gefahr für das Leben oder die Sicherheit einer Person darstellt, informieren wir unverzüglich die zuständigen Strafverfolgungs- oder Justizbehörden. ⚠ PRÜFEN: zuständige Stelle in Deutschland (ggf. Bundeskriminalamt als Zentralstelle nach DDG).
7. Missbrauch des Meldeverfahrens
Wer offensichtlich unbegründete Meldungen häufig einreicht, dessen Meldungen können wir nach vorheriger Warnung für einen angemessenen Zeitraum nachrangig bearbeiten oder nicht mehr bearbeiten. ⚠ PRÜFEN: Art. 23 DSA gilt unmittelbar nur für Online-Plattformen; hier freiwillig und verhältnismäßig anwenden.
Version [[VERSION]] · Stand: 29.09.2026