Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für WerkstattKlar
§ 1 Geltungsbereich, Anbieter, nur Unternehmer
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software „WerkstattKlar“ (nachfolgend „Plattform“) zwischen [[FIRMA]], [[ANSCHRIFT]] (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden.
(2) Die Plattform richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Der Kunde bestätigt bei Vertragsschluss, dass er die Plattform für seine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit nutzt. Verträge mit Verbrauchern schließt der Anbieter nicht.
(3) Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt. Das gilt auch, wenn der Anbieter in Kenntnis solcher Bedingungen leistet.
(4) Vertragssprache ist Deutsch.
§ 2 Begriffe
- Kunde: der Betrieb (in der Regel eine Kfz-Werkstatt), der den Vertrag schließt.
- Nutzer: die vom Kunden in der Plattform angelegten Personen (Rolle „Inhaber“ oder „Mitarbeiter“).
- Endkunden: Personen, die über die Anfrageseite des Kunden Anfragen stellen oder sein Kundenportal nutzen.
- Kundenbereiche: die öffentliche Anfrageseite des Kunden (
/w/<kennung>/…) und die Kundenportale (/p/<zugangslink>). - Kundendaten: alle Inhalte und Daten, die der Kunde, seine Nutzer oder seine Endkunden in die Plattform eingeben oder hochladen, insbesondere Anfragen, Fahrzeugdaten, Fotos, Nachrichten, Angebote und Einstellungen.
§ 3 Vertragsschluss, Einladung, Konto
(1) Der Zugang erfolgt nur über einen persönlichen Einladungslink des Anbieters. Der Link ist 7 Tage gültig und nur einmal verwendbar. Die Übersendung des Links ist noch kein Angebot, sondern eine Aufforderung an den Kunden, ein Angebot abzugeben.
(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde beim Einlösen der Einladung seine Unternehmereigenschaft bestätigt, diese AGB und den Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) annimmt und der Anbieter das Konto freischaltet. Die Freischaltung erfolgt in der Regel unmittelbar. ⚠ PRÜFEN: ob der Vertragsschluss stattdessen durch gesondertes Angebot/Auftragsbestätigung (z. B. per E-Mail mit Tarif und Preis) erfolgen soll; dann Abs. 1–2 anpassen.
(3) Der Anbieter protokolliert Version und Zeitpunkt der angenommenen AGB und des AVV sowie die annehmende Person. Der Kunde kann beide Dokumente jederzeit im Werkstattbereich abrufen und speichern.
(4) Der Inhaber legt ein Passwort mit mindestens 12 Zeichen fest und richtet die Zwei-Faktor-Anmeldung (TOTP) ein; ohne 2FA ist keine Nutzung möglich. Das gilt für alle Nutzer.
(5) Testphase. Vereinbaren die Parteien eine kostenlose Testphase von [[TESTPHASE]], endet sie automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, es sei denn, der Kunde bucht vor ihrem Ende einen kostenpflichtigen Tarif. Nach Ende der Testphase gilt § 11 (Export und Löschung) entsprechend.
§ 4 Leistungsumfang
(1) Der Anbieter stellt die Plattform als Software-as-a-Service über das Internet zur Nutzung bereit. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung bzw. der Tarifübersicht [[PREISLISTE]] zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Er umfasst insbesondere:
- eine öffentliche Anfrageseite je Kunde, über die Endkunden Anfragen mit Fahrzeugdaten, Anliegen, Kontaktangaben und Fotos senden können;
- die Verwaltung von Anfragen, internen Notizen, Zuweisungen und Aufgaben;
- die Erstellung, Versionierung und den Versand von Angeboten;
- ein Kundenportal je Anfrage, erreichbar über einen geheimen, zeitlich befristeten Zugangslink, in dem Endkunden Angebote ansehen, annehmen oder ablehnen, Nachrichten schreiben und Fotos hochladen können;
- Funktionen, mit denen der Kunde seine Pflichten im Fernabsatz gegenüber Verbrauchern abbilden kann (Schaltfläche zur zahlungspflichtigen Annahme, Anzeige der Widerrufsbelehrung, Widerrufsfunktion, Bestätigungs-E-Mails) – die Inhalte dieser Texte verantwortet der Kunde (§ 5 Abs. 4);
- E-Mail-Benachrichtigungen, Team-Verwaltung mit Rollen, Datenexport und einstellbare Löschfristen.
(2) Die Plattform enthält keine Funktionen künstlicher Intelligenz und keine Werbe- oder Analysewerkzeuge für Endkunden.
(3) Nicht geschuldet sind insbesondere: Rechts- oder Steuerberatung; Zahlungsabwicklung zwischen Kunde und Endkunde; Kassen-, Warenwirtschafts- oder Buchhaltungsfunktionen; eine revisionssichere bzw. GoBD-konforme Archivierung. Die Plattform ist kein Archivsystem für aufbewahrungspflichtige Unterlagen. Der Kunde bewahrt Angebote, Auftragsbestätigungen und sonstige Handels- und Geschäftsbriefe, soweit gesetzlich erforderlich (z. B. § 257 HGB, § 147 AO), selbst auf, etwa über die Export- und PDF-Funktionen.
(4) Der Anbieter darf sich zur Leistungserbringung Unterauftragnehmern bedienen. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gilt der AVV.
§ 5 Pflichten des Kunden
(1) Zugang. Der Kunde hält Zugangsdaten und zweite Faktoren geheim, legt für jede Person ein eigenes Nutzerkonto an und entzieht ausgeschiedenen Personen den Zugang unverzüglich. Er informiert den Anbieter unverzüglich, wenn er einen Missbrauch seines Kontos vermutet.
(2) Rechtmäßigkeit der Daten. Der Kunde ist für die Kundendaten und deren Rechtmäßigkeit verantwortlich. Er ist gegenüber den Endkunden datenschutzrechtlich Verantwortlicher und stellt sicher, dass er die Daten verarbeiten und dem Anbieter zur Verarbeitung überlassen darf.
(3) Eigene Angaben. Der Kunde hinterlegt in den Werkstatt-Einstellungen vollständige und aktuelle Angaben, die in den Kundenbereichen angezeigt werden, insbesondere:
- Anbieterkennzeichnung (Impressum nach § 5 DDG) oder einen Link auf sein Impressum;
- seine Datenschutzhinweise für Endkunden; die vom Anbieter bereitgestellte Vorlage ist ein unverbindlicher Formulierungsvorschlag, den der Kunde prüfen und anpassen muss;
- seine Löschfristen für Endkundendaten.
(4) Pflichten gegenüber Verbrauchern. Nimmt ein Verbraucher über das Kundenportal ein Angebot an, schließt allein der Kunde einen Vertrag mit dem Verbraucher, in der Regel einen Fernabsatzvertrag (§ 312c BGB). Der Kunde ist verantwortlich für
- die Informationen nach Art. 246a EGBGB, insbesondere die Widerrufsbelehrung und ggf. das Muster-Widerrufsformular,
- Preisangaben als Gesamtpreise einschließlich Umsatzsteuer nach der Preisangabenverordnung,
- seine eigenen Vertragsbedingungen (z. B. Reparaturbedingungen),
- die fristgerechte Bearbeitung von Widerrufen und Erstattungen,
- den Inhalt seiner Angebote, Nachrichten und E-Mail-Vorlagen,
- ggf. Pflichten nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, soweit er nicht als Kleinstunternehmen ausgenommen ist,
- ggf. Informationspflichten nach §§ 36, 37 VSBG.
Die Plattform stellt technische Funktionen dafür bereit. Vom Anbieter bereitgestellte Vorlagen sind unverbindlich und ersetzen keine Rechtsberatung.
(5) Mitwirkung. Der Kunde prüft Ausgaben der Plattform (z. B. Angebotssummen, Steuersätze) vor dem Versand auf Richtigkeit.
(6) Eigene Sicherung. Der Kunde exportiert Daten, die er über die eingestellten Löschfristen oder das Vertragsende hinaus benötigt, rechtzeitig selbst.
(7) Freistellung. Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter (insbesondere von Endkunden, Mitbewerbern, Verbänden und Behörden) frei, die auf einer schuldhaften Verletzung der Pflichten des Kunden aus Abs. 2 bis 4 oder aus § 6 beruhen, etwa auf rechtswidrigen Inhalten des Kunden oder fehlerhaften Angaben, die der Kunde in Angeboten, Vorlagen oder Werkstatt-Einstellungen hinterlegt hat. Die Freistellung umfasst die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche, erkennt sie nicht ohne Zustimmung des Kunden an und überlässt ihm, soweit rechtlich möglich, die Abwehr. Hat der Anbieter den Anspruch mitverursacht, insbesondere durch Fehler der von ihm bereitgestellten Funktionen oder Pflichttexte, gilt § 254 BGB entsprechend. ⚠ PRÜFEN: Wirksamkeit nach § 307 BGB; Freistellung bewusst verschuldensabhängig gehalten.
§ 6 Nutzungsregeln (Acceptable Use)
Dem Kunden und seinen Nutzern ist insbesondere untersagt,
- über die Plattform unerbetene Werbung zu versenden oder die Portal-, Nachrichten- und E-Mail-Funktionen für andere Zwecke als die Kommunikation mit eigenen Endkunden zu nutzen (Spam);
- Schadsoftware, Phishing-Inhalte oder täuschende Links einzustellen oder zu versenden;
- die Plattform automatisiert auszulesen (Scraping, Crawling) oder Schnittstellen zu nutzen, die nicht dafür freigegeben sind;
- technische Begrenzungen (z. B. Anfrage- und Upload-Limits, Tariflimits, Rate Limits) zu umgehen oder die Plattform übermäßig zu belasten;
- Sicherheitsmaßnahmen zu umgehen, Schwachstellen auszunutzen oder ohne Zustimmung Last-, Penetrations- oder Sicherheitstests durchzuführen (verantwortungsvolle Meldungen nach unserer Sicherheitsrichtlinie sind willkommen);
- Zugangsdaten zu teilen oder ein Nutzerkonto mehreren Personen zur Verfügung zu stellen (Account-Sharing);
- die Plattform Dritten außerhalb des eigenen Betriebs zur Nutzung zu überlassen, weiterzuverkaufen oder für andere Betriebe zu betreiben, sofern nicht in Textform vereinbart;
- die Software zu dekompilieren oder zurückzuentwickeln, soweit nicht nach §§ 69d, 69e UrhG zwingend zulässig;
- rechtswidrige Inhalte im Sinne von § 7 einzustellen.
§ 7 Inhaltsbeschränkungen, Moderation und Meldeverfahren
(1) Unzulässige Inhalte. In der Plattform dürfen keine Inhalte gespeichert oder übermittelt werden, die gegen geltendes Recht verstoßen, insbesondere Inhalte, die
- strafbar sind (z. B. Beleidigung, Bedrohung, Volksverhetzung, Darstellungen sexuellen Missbrauchs),
- Rechte Dritter verletzen (Urheber-, Marken-, Persönlichkeitsrechte),
- personenbezogene Daten Dritter ohne Rechtsgrundlage enthalten,
- Schadsoftware oder Phishing enthalten,
- nichts mit dem Zweck der Plattform zu tun haben (Kommunikation zwischen Werkstatt und Endkunden über Fahrzeuganliegen).
(2) Wie wir moderieren. Der Anbieter überprüft Kundendaten nicht aktiv und hat im Regelfall keinen Einblick in Inhalte (siehe AVV). Automatisiert werden ausschließlich technische Prüfungen durchgeführt: Dateityp, Dateigröße und Dateisignatur hochgeladener Bilder, das Entfernen von Metadaten sowie die Begrenzung der Anfragehäufigkeit. Eine automatisierte inhaltliche Bewertung findet nicht statt. Jede Entscheidung über Inhalte trifft ein Mensch.
(3) Meldungen. Jede Person kann rechtswidrige Inhalte an [[EMAIL-DSA]] melden (Art. 16 DSA). Das Verfahren ist unter https://[[DOMAIN]]/dsa beschrieben.
(4) Maßnahmen. Erhält der Anbieter Kenntnis von einem rechtswidrigen oder gegen diese AGB verstoßenden Inhalt, kann er, abgestuft und verhältnismäßig,
- den Kunden zur Entfernung auffordern,
- den Zugang zu dem einzelnen Inhalt sperren oder ihn entfernen,
- einen Portal-Zugangslink oder die Anfrageseite vorübergehend deaktivieren,
- das Nutzerkonto oder den Zugang des Kunden nach § 19 sperren.
Er berücksichtigt dabei die Rechte und berechtigten Interessen aller Beteiligten.
(5) Begründung. Beschränkt der Anbieter Inhalte oder Konten, teilt er dem betroffenen Kunden bzw. Nutzer spätestens mit Wirksamwerden eine klare und spezifische Begründung nach Art. 17 DSA mit, sofern ihm die elektronischen Kontaktdaten bekannt sind. Der Betroffene kann der Entscheidung per E-Mail an [[EMAIL-DSA]] widersprechen; der Anbieter prüft die Entscheidung dann erneut durch einen Menschen. Der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten bleibt unberührt.
(6) Soweit Inhalte von Endkunden des Kunden betroffen sind, stimmt sich der Anbieter vor einer Maßnahme mit dem Kunden ab, es sei denn, dies ist wegen Eilbedürftigkeit oder einer gesetzlichen Pflicht nicht möglich. ⚠ PRÜFEN: Verhältnis DSA-Pflichten des Anbieters als Hostingdienst ↔ Weisungsgebundenheit als Auftragsverarbeiter.
§ 8 Vorlagen und Texte
Vom Anbieter bereitgestellte Vorlagen (z. B. Datenschutzhinweise, Widerrufsbelehrung, E-Mail-Texte, Leistungspakete, Standardpreise) sind unverbindliche Muster. Der Kunde prüft und passt sie eigenverantwortlich an. Der Anbieter erbringt keine Rechtsdienstleistungen im Sinne des RDG.
§ 9 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die Preise des gebuchten Tarifs laut [[PREISLISTE]] bzw. individueller Vereinbarung. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. ⚠ PRÜFEN: Falls der Anbieter die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) nutzt, stattdessen: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“
(2) Die Vergütung wird [monatlich/jährlich] im Voraus per Rechnung abgerechnet. Rechnungen werden elektronisch übermittelt. Der Kunde ist mit der Übermittlung als E-Rechnung im strukturierten Format einverstanden. Rechnungen sind innerhalb von [[ZAHLUNGSZIEL]] ohne Abzug per Überweisung zahlbar.
(3) Überschreitet der Kunde die Grenzen seines Tarifs (z. B. Anzahl der Nutzer oder Anfragen pro Monat), weist der Anbieter ihn darauf hin. Überschreitet er sie in zwei aufeinanderfolgenden Monaten, kann der Anbieter den nächsthöheren passenden Tarif mit Wirkung ab dem Folgemonat berechnen. Der Kunde kann dem innerhalb von 14 Tagen widersprechen; dann darf der Anbieter die Leistungen auf die Tarifgrenzen beschränken. Anfragen von Endkunden werden nicht ohne Vorwarnung abgewiesen. ⚠ PRÜFEN: gewünschtes Verhalten bei Überschreitung festlegen.
(4) Preisänderungen. Der Anbieter kann die Preise mit einer Frist von mindestens 6 Wochen zum Beginn eines Abrechnungszeitraums ändern, frühestens 12 Monate nach Vertragsschluss. Die Änderung wird in Textform mitgeteilt. Bei einer Erhöhung kann der Kunde den Vertrag bis zum Wirksamwerden mit Wirkung zu diesem Zeitpunkt kündigen; darauf weist der Anbieter in der Mitteilung hin. ⚠ PRÜFEN: Wirksamkeit nach § 307 BGB.
(5) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regeln (§ 288 Abs. 2, 5 BGB). Ist der Kunde mit einem Betrag von mindestens einer Monatsvergütung mehr als 30 Tage in Verzug, kann der Anbieter den Zugang nach vorheriger Ankündigung mit einer Frist von 14 Tagen sperren (§ 19). Kundenbereiche für Endkunden (Anfrageseite, laufende Kundenportale, insbesondere die Widerrufsfunktion) bleiben dabei erreichbar. Die Pflicht zur Zahlung bleibt bestehen.
§ 10 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien mit einer Frist von [[KUENDIGUNGSFRIST]] zum Ende eines Abrechnungszeitraums gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt höchstens zwei Monate (Art. 25 Abs. 2 lit. d Data Act ⚠ PRÜFEN: genaue Fundstelle).
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Abmahnung wiederholt oder schwerwiegend gegen § 6 oder § 7 verstößt oder mit zwei Monatsvergütungen in Verzug ist.
(3) Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail an [[EMAIL]]) oder erfolgen über die Kündigungsfunktion im Werkstattbereich, sofern vorhanden.
§ 11 Anbieterwechsel, Datenexport und Löschung (Data Act)
(1) Anwendungsbereich. Die Plattform ist ein Datenverarbeitungsdienst im Sinne der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act). Die folgenden Regeln setzen Art. 23 ff. Data Act um und gelten für jede Vertragsbeendigung, unabhängig davon, ob der Kunde zu einem anderen Anbieter wechselt, die Daten in eigene Systeme überführt oder nur löschen lassen möchte.
(2) Export jederzeit. Der Kunde kann während der Vertragslaufzeit jederzeit einen vollständigen Export anfordern bzw. selbst erstellen.
(3) Exportierbare Daten (abschließende Aufzählung):
- Anfragen mit Fahrzeug-, Kontakt- und Leistungsangaben, Wunschtermin, Status, Zuweisungen und Aktivitätsverlauf;
- Angebote mit allen Versionen, Positionen, Status und Antworten der Endkunden;
- Nachrichten zwischen Kunde und Endkunden sowie interne Notizen;
- Fotos (in der von der Plattform gespeicherten, bereinigten Fassung);
- Werkstatt-Stammdaten, Einstellungen, E-Mail-Vorlagen und Leistungspakete;
- Nutzerliste (Name, E-Mail, Rolle, Funktion, Status);
- die den Kunden betreffenden Einträge des Audit-Protokolls.
Formate: JSON und CSV (UTF-8) sowie Bilddateien im Originalformat der Speicherung, zusammengefasst in einem ZIP-Archiv mit Beschreibung der Datenstruktur. Die Dokumentation der Formate wird unter https://[[DOMAIN]]/export-format aktuell gehalten.
(4) Nicht exportiert werden Daten, deren Herausgabe die Sicherheit der Plattform oder Geschäftsgeheimnisse des Anbieters gefährden würde: Passwort-Hashes, 2FA-Geheimnisse, Hashwerte von Zugangslinks und Einladungen, plattformweite Sicherheitsprotokolle, Quellcode und interne Konfiguration.
(5) Ablauf bei Vertragsende.
- Wechselverlangen/Kündigung: mit der Frist nach § 10 Abs. 1 (höchstens zwei Monate).
- Übergangszeitraum: Nach Ablauf der Kündigungsfrist unterstützt der Anbieter den Wechsel während eines Übergangszeitraums von bis zu 30 Kalendertagen. In dieser Zeit bleibt die Plattform im vereinbarten Umfang nutzbar, und der Anbieter stellt die exportierbaren Daten bereit. Ist dieser Zeitraum aus technischen Gründen nicht einzuhalten, teilt der Anbieter dies innerhalb von 14 Arbeitstagen nach dem Wechselverlangen mit, begründet es und nennt einen alternativen Zeitraum (höchstens sieben Monate); der Kunde kann den Übergangszeitraum einmalig verlängern (Art. 25 Abs. 4, 5 Data Act ⚠ PRÜFEN).
- Abrufzeitraum: Im Anschluss kann der Kunde seine Daten mindestens 30 Kalendertage lang abrufen (Lesezugriff für den Inhaber und Export).
- Löschung: Nach Ablauf des Abrufzeitraums oder nach bestätigtem erfolgreichem Wechsel löscht der Anbieter alle exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte des Kunden vollständig; Datensicherungen werden rollierend nach höchstens 7 Tagen überschrieben. Der Anbieter bestätigt die Löschung in Textform. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten des Anbieters (z. B. für Rechnungen) bleiben unberührt.
(6) Endkundenportale während des Übergangs. Laufende Widerrufsfristen von Endkunden müssen auch bei Vertragsende gewahrt bleiben. Der Anbieter hält die Widerrufsfunktion laufender Kundenportale deshalb bis zum Ablauf der jeweiligen Widerrufsfrist erreichbar, längstens bis zum Ende des Abrufzeitraums. Der Kunde stellt sicher, dass er Widerrufe danach auf anderem Weg entgegennimmt. ⚠ PRÜFEN
(7) Entgelte. Für Wechsel, Datenexport und Löschung berechnet der Anbieter keine Entgelte.
(8) Mitwirkung. Der Anbieter unterstützt den Kunden und einen vom Kunden benannten neuen Anbieter mit angemessenen Informationen zu Datenstrukturen und Formaten. Er stellt keine Anpassungen an Systemen Dritter bereit.
(9) Standort und Schutz vor Drittstaatszugriff. Angaben zum Standort der Infrastruktur und zu den Maßnahmen gegen unrechtmäßigen staatlichen Zugriff aus Drittländern (Art. 28, 32 Data Act) veröffentlicht der Anbieter in der Subprozessorliste unter https://[[DOMAIN]]/subprozessoren.
§ 12 Verfügbarkeit, Wartung und Support
(1) Der Anbieter stellt die Plattform im Rahmen des technisch und wirtschaftlich Zumutbaren zur Verfügung. Eine bestimmte Verfügbarkeit ist nicht vereinbart. Die Plattform ist abhängig von Internet-, Hosting- und E-Mail-Infrastruktur Dritter, auf die der Anbieter keinen Einfluss hat.
(2) Wartung. Geplante Wartungsarbeiten, die die Nutzung spürbar einschränken, kündigt der Anbieter mindestens [[WARTUNGSVORLAUF]] vorher per E-Mail und/oder im Werkstattbereich an. Er legt sie nach Möglichkeit außerhalb üblicher Werkstatt-Öffnungszeiten. Dringende Sicherheitsupdates darf er ohne Vorankündigung einspielen.
(3) Support. Support erfolgt per E-Mail an [[EMAIL-SUPPORT]] während [[SUPPORTZEITEN]] in deutscher Sprache. Der Anbieter bemüht sich um eine Antwort innerhalb eines Werktags; eine bestimmte Reaktions- oder Lösungszeit ist nicht vereinbart.
(4) Support-Zugriff auf Inhalte erfolgt nur, wenn der Kunde ihn im Werkstattbereich zeitlich begrenzt freigibt; jeder Zugriff wird protokolliert.
§ 13 Änderungen der Leistungen
(1) Der Anbieter entwickelt die Plattform weiter und kann Funktionen ändern, ergänzen oder ersetzen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist, insbesondere weil
- der vertraglich vereinbarte Kernumfang (§ 4 Abs. 1) erhalten bleibt,
- dies aus Gründen der Sicherheit oder wegen geänderter Rechtslage erforderlich ist oder
- ein Dienstleister eine Leistung nicht mehr anbietet und gleichwertiger Ersatz geschaffen wird.
(2) Wesentliche Einschränkungen kündigt der Anbieter mindestens 6 Wochen vorher in Textform an. Der Kunde kann in diesem Fall zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens außerordentlich kündigen.
§ 14 Mängel
(1) Für Mängel gelten die mietrechtlichen Vorschriften (§§ 535 ff. BGB), soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.
(2) Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen.
(3) Der Kunde meldet Mängel unverzüglich in Textform mit einer nachvollziehbaren Beschreibung. Der Anbieter beseitigt Mängel in angemessener Frist; er kann auch eine Umgehungslösung bereitstellen, wenn sie zumutbar ist.
§ 15 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- nach dem Produkthaftungsgesetz,
- im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie,
- bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter im Übrigen nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Das sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. ⚠ PRÜFEN: ob zusätzlich eine betragsmäßige Höchstgrenze (z. B. Jahresvergütung, mindestens X €) gewünscht und AGB-rechtlich tragfähig ist.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
(4) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter bei einfacher Fahrlässigkeit nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Anbieter (tägliche Sicherung, § 4 AVV / TOMs) für die Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
(5) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(6) Die Haftung nach Art. 82 DSGVO sowie die Regelungen des AVV bleiben unberührt.
§ 16 Rechte an der Software und an Kundendaten
(1) Alle Rechte an der Plattform, der Software, dem Design, den Texten und Vorlagen liegen beim Anbieter bzw. seinen Lizenzgebern. Der Kunde erhält für die Vertragsdauer das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, die Plattform im Rahmen dieses Vertrags für seinen Betrieb durch seine Nutzer zu nutzen. Open-Source-Komponenten unterliegen ihren eigenen Lizenzen (Liste unter https://[[DOMAIN]]/lizenzen).
(2) Kundendaten bleiben Daten des Kunden. Der Kunde räumt dem Anbieter nur die Rechte ein, die zur Erbringung der vertraglichen Leistungen erforderlich sind (Speichern, Verarbeiten, Anzeigen, Versenden, Sichern). Der Anbieter nutzt Kundendaten nicht für eigene Zwecke, insbesondere nicht für Werbung, das Training von KI-Modellen oder die Weitergabe an Dritte. Er erhebt lediglich Nutzungszähler (z. B. Anzahl Anfragen, Nutzer, versandte E-Mails) für Abrechnung, Kapazitätsplanung und Missbrauchserkennung.
(3) Der Kunde darf das Logo und den Namen „WerkstattKlar“ nur zu dem Zweck verwenden, auf die Nutzung hinzuweisen. Der Hinweis „bereitgestellt mit WerkstattKlar“ in den Kundenbereichen ist Teil der Leistung. ⚠ PRÜFEN: Entfernbarkeit je Tarif, UWG-Einordnung (siehe Compliance-Matrix).
(4) Der Anbieter darf den Kunden nur mit dessen vorheriger Zustimmung in Textform als Referenz nennen.
§ 17 Vertraulichkeit
(1) Die Parteien behandeln alle nicht öffentlichen Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich. Sie verwenden diese Informationen nur zur Vertragsdurchführung. Diese Pflicht gilt 3 Jahre über das Vertragsende hinaus; für Geschäftsgeheimnisse zeitlich unbegrenzt.
(2) Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass die empfangende Partei dies zu vertreten hat, die der empfangenden Partei rechtmäßig bereits bekannt waren, oder die aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Pflicht offengelegt werden müssen (unter vorheriger Information der anderen Partei, soweit zulässig).
§ 18 Datenschutz
(1) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (insbesondere Endkundendaten), gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV). Er ist Bestandteil dieses Vertrags und geht diesen AGB bei Widersprüchen hinsichtlich des Datenschutzes vor.
(2) Für die Daten der Nutzer und des Kunden selbst ist der Anbieter Verantwortlicher; es gilt die Datenschutzerklärung unter https://[[DOMAIN]]/datenschutz.
§ 19 Sperrung
(1) Der Anbieter kann den Zugang des Kunden oder einzelner Nutzer ganz oder teilweise vorübergehend sperren, wenn
- konkrete Anhaltspunkte für einen Missbrauch oder eine Kompromittierung des Kontos vorliegen,
- der Kunde erheblich gegen §§ 6, 7 verstößt,
- der Zahlungsverzug nach § 9 Abs. 5 vorliegt oder
- eine Sperrung zur Abwehr einer akuten Gefahr für die Sicherheit der Plattform oder anderer Kunden erforderlich ist.
(2) Der Anbieter wählt das mildeste geeignete Mittel und berücksichtigt die berechtigten Interessen des Kunden, insbesondere die Erreichbarkeit der Widerrufsfunktion für Endkunden. Er informiert den Kunden unverzüglich unter Angabe der Gründe (vgl. § 7 Abs. 5) und hebt die Sperre auf, sobald der Grund entfallen ist.
§ 20 Änderungen dieser AGB
(1) Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn ein triftiger Grund vorliegt, insbesondere wegen
- Änderungen der Rechtslage oder Rechtsprechung,
- neuer oder geänderter Funktionen,
- Anforderungen von Aufsichtsbehörden oder
- sicherheitsrelevanten Anpassungen.
Wesentliche Vertragspflichten, Preise und das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung werden auf diesem Weg nicht geändert.
(2) Der Anbieter teilt Änderungen mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit und stellt die Änderungen gegenüber. Die Änderungen gelten als angenommen, wenn der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden in Textform widerspricht. Auf diese Folge, das Widerspruchsrecht und die Frist weist der Anbieter in der Mitteilung ausdrücklich hin.
(3) Widerspricht der Kunde, gelten die bisherigen AGB fort. Beide Parteien können den Vertrag dann mit der Frist nach § 10 Abs. 1 kündigen.
⚠ PRÜFEN: Zustimmungsfiktion im B2B-Bereich nach BGH, Urt. v. 27.04.2021 – XI ZR 26/20 (Bank-AGB). Alternativ aktive Zustimmung beim nächsten Login verlangen (technisch leicht umsetzbar, weil Annahme ohnehin protokolliert wird).
§ 21 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Anbieters ([[SITZ-ORT]]). Der Anbieter darf auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden klagen.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang (§ 305b BGB).
(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, richtet sich die Rechtsfolge nach § 306 BGB.
Version [[VERSION]] · Stand: 11.10.2026